Seit 1. Jänner 2000 ist das Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Finanzierung der Invitro- Fertilisation eingerichtet wird (IVF-Fonds-Gesetz, BGBl. I Nr. 180/1999), zuletzt geändert durch die IVF-Fonds-Gesetz-Novelle 2015 (BGBl. I Nr. 35/2015), in Kraft. Der IVF-Fonds besteht seither beim nunmehrigen Bundesministerium für Gesundheit.
Die Mittel des IVF-Fonds werden aufgebracht durch Ãœberweisungen
- aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen,
- der Krankenversicherungsträger,
- der Krankenfürsorgeeinrichtungen und
- der privaten Versicherungsunternehmen.