Die assistierte Reproduktion ist gesetzlich streng geregelt. Grundsätzlich unterliegen alle IVF-Institute dem Krankenanstaltengesetz (Landesrecht, abrufbar über das Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts).

Zwei Gesetze, die sich speziell den Themen der Fortpflanzungsmedizin und der teilweisen Kostenübernahme durch die öffentliche Hand widmen, sind das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) und das IVF-Fonds-Gesetz.
  

Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG)

Das "Fortpflanzungsmedizingesetz" (FMedG) trat am 1.7.1992 in Kraft und wurde zuletzt im Jahr 2015 novelliert.

Download FMedG

 

IVF-Fonds-Gesetz

Das IVF-Fonds-Gesetz trat mit 1.1.2000 in Kraft und wurde zuletzt durch die IVF-Fonds-Gesetz Novelle 2015 geändert.

Dieses Gesetz regelt die Einrichtung des sogenannten IVF-Fonds, und welche Paare in Österreich unter welchen Voraussetzungen und für welche Behandlungen Anspruch auf eine (70%ige) Kostenübernahme durch diesen Fonds haben (für Einzelheiten siehe auch IVF in Österreich).

Download IVF-Fonds-Gesetz